Fördermittel für Photovoltaikanlagen
durch Bund und Länder
Photovoltaik Förderung durch den Bund
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) besagt, dass dem Betreiber einer Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom gezahlt wird. Dadurch verdient der Anlagenbesitzer Geld mit Sonnenenergie.
Nach dem Investitionszulagengesetz (invZulG 2007) erhalten Betreiber in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine besondere Investitionszulage. Weitere Informationen über dieses Gesetz des Bundesministeriums für Justiz erhalten Sie auf dieser Seite: http://bundesrecht.juris.de/invzulg_2007/index.html
Übersicht über die Photovoltaikförderung der Länder
Wir führen hier nur die Programme auf, die eine Breitenförderung anbieten. Eine vollständige Liste mit allen Finanzierungsprogrammen finden Sie unter www.solarfoerderung.de
Bayern
In Bayern bietet die LfA Förderbank ein Darlehen über Universalkredit für gewerbliche Unternehmen. Dieses Angebot gilt, wenn eine erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG gezahlt wird. Weitere Informationen unter www.lfa.de
Nordrhein-Westfalen
Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung unterstützt und fördert das Programm „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“. Das bisherige REN-Programm ist zwar ausgelaufen, doch lohnt es sich, weitere Informationen unter www.progres.nrw.de einzuholen.
Rheinland-Pfalz
Solarthermische Anlagen sowie Photovoltaikanlagen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bezuschusst das Programm „energieeffiziente Neubauten“. ALle Informationen erhalten Sie unter http://www.eor.de/aktuelles/foerderprogramm_energieeffizienz.html